Häufig gestellte Fragen
Hier beantworten wir die Fragen, die uns von Patientinnen, Patienten und Angehörigen besonders häufig gestellt werden.
Ihre Frage ist nicht dabei? Dann sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Ihr Hausarzt, Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde, Phoniater, Pädaudiologe, Psychiater oder Neurologe kann, abhängig vom individuellen Störungsbild, eine Verordnung ausstellen.
In der Regel ist eine Verordnung für Logopädie 28 Tage gültig. In einigen Fällen kann aber vom verordnenden Arzt ein dringlicher Behandlungsbedarf auf der Verordnung vermerkt werden. Dann ist die Verordnung nur 14 Tage gültig.
Wir empfehlen eine Verordnung erst ausstellen zu lassen, wenn Sie einen Termin in unserer Praxis haben. So kann gewährleistet werden, dass sie nicht verfällt.
Nein, wir behandeln nur bei einer uns vorliegenden ärztlichen Verordnung. Dies gilt für gesetzlich, sowie privat Versicherte.
Leider sind uns in diesem Fall die Hände gebunden. Es obliegt dem Arzt, die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer logopädischen Therapie einzuschätzen und bei Bedarf eine Verordnung auszustellen. Sollten Sie anderer Meinung sein, können wir Ihnen lediglich empfehlen eine zweite Meinung einzuholen.
In den meisten Fällen dauert eine logopädische Therapiesitzung 45 Minuten, es können in Einzelfällen aber auch 30 oder 60 Minuten verordnet werden.
Eine logopädische Verordnung deckt in den meisten Fällen 10 Therapieeinheiten, bei Bedarf können auch bis zu 20 Therapieeinheiten verordnet werden. Wie viele Verordnungen insgesamt nötig sind, hängt stark vom individuellen Störungsbild, sowie diversen anderen Faktoren ab (z.B. Begleiterkrankungen, Motivation, Therapiefrequenz).
Es handelt sich bei unserer Praxis um eine reine Bestellpraxis. D.h. nahezu alle Patienten haben wöchentlich den gleichen festen Termin, und das über Wochen, Monate, in vielen Fällen sogar über Jahre hinweg. Ist ein Termin belegt, muss die Behandlung dieses Patienten abgeschlossen werden, bevor der Termin wieder frei wird und ein neuer Patient nachrücken kann.
Wir arbeiten mit einer Warteliste, die wir so chronologisch wie möglich abarbeiten. Da wir die Patienten auf der Warteliste aber noch nicht kennen, können wir keine Einschätzung über die individuelle Therapiedauer abgeben und dementsprechend keine verlässliche Aussage über die Wartedauer auf einen Termin machen.
Grundsätzlich freuen wir uns sehr über das Interesse an einem Praktikum in unserer Praxis. Schülerpraktika bieten wir aktuell allerdings nicht an.
Gerne betreuen wir Praktikantinnen und Praktikanten im Rahmen der Berufsausbildung oder des Studiums und ermöglichen auch die Durchführung der praktischen Prüfungen in unseren Räumlichkeiten.
Nehmen Sie bei Interesse sehr gerne Kontakt zu uns auf. Bitte bedenken Sie aber, dass es uns aus praxisinternen Gründen nicht immer möglich ist einen Praktikumsplatz anzubieten.